Richtlinien für automatisiert erstellte Teilnahme- und Leistungsnachweise

Richtlinien für automatisiert erstellte Teilnahme- und Leistungsnachweise

§ 1 Automatisiert erstellte Teilnahme- und Leistungsnachweise

Alle Teilnehmer:innen eines Lernmodules können sich grundsätzlich einen Leistungsnachweis und/oder eine Teilnahmebestätigung (alle Lernmodule) ausstellen lassen.

§ 2 Teilnahme an Lernmodulen

  1. Die Teilnahme an Lernmodulen des eGov-Campus ist kostenlos und ohne Zulassungsbeschränkung, das heißt ohne besondere Qualifikationen oder Sachkenntnisse, möglich.
  2. Wir empfehlen den Teilnehmenden, alle Lerneinheiten des jeweiligen Lernmoduls zu besuchen, die Materialien durchzuarbeiten und das erworbene Verständnis anhand der Selbsttests zu überprüfen. Die aktive Teilnahme an den Diskussionsforen sowie an Lerngruppen ermöglicht eine zusätzliche Vertiefung des Wissens.

§ 3 Anforderungen an die Bescheinigungen

Sofern es in den Informationen des Lernmoduls nicht anders ausgeführt ist, gelten folgende Anforderungen an die Bescheinigungen:

  1. Den Leistungsnachweis erhält, wer in der Summe von benoteten Aufgaben und Abschlussprüfung mehr als 50 Prozent der Höchstpunktezahl erreicht hat. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, erhält eine Teilnahmebestätigung, sofern er/sie auf zumindest 50 Prozent der Lerneinheiten zugegriffen hat. Von diesem Grundsatz kann in den einzelnen Modulen abgewichen und ein anderer Schwellenwert definiert werden.
  2. Benotete Aufgaben und Abschlussprüfung werden online entweder als Multiple Choice / Multiple Answer Tests, als Peer Assessment, als praktische Programmieraufgabe oder als Kombination dieser Prüfungstypen durchgeführt. Die Teilnehmer:in muss dafür im Lernsystem mit Namen und Passwort eingeloggt sein.
  3. Zusätzlich zu den regulären benoteten Aufgaben können außerdem je nach Ermessen des Modulteams Bonusaufgaben angeboten werden.

§ 4 Bewertung benoteter Aufgaben und Abschlussprüfungen

  1. Benotete Aufgaben und Abschlussprüfungen bestehen aus Multiple-Choice-Aufgaben (mit einer richtigen Lösung), Multiple-Answer-Aufgaben (mit einer oder mehreren richtigen Lösungen), Programmieraufgaben oder Peer Assessments (Nutzer:innen bewerten Nutzer:innen). Für jede benotete Aufgabe gibt es eine deutlich ausgezeichnete Punkteanzahl, die bei richtiger Lösung zu erreichen ist.
  2. Bei Multiple-Answer-Aufgaben werden die erreichten Punkte bei teilweise richtigen Lösungen, auf folgende Weise berechnet: Die maximale Punkteanzahl wird durch die Anzahl der richtigen Alternativen dividiert und dieser Wert als Basis verwendet. Für jede richtige Alternative, die korrekt ausgewählt wurde, wird der Basiswert vergeben, für jede falsche Alternative, der Basiswert abgezogen. Ist das Gesamtergebnis negativ, werden 0 Punkte vergeben.

Beispiel: Für eine benotete Aufgabe werden maximal 3 Punkte vergeben. Von fünf Antworten sind drei richtig. Die Nutzer:in hat zwei richtige und eine falsche angekreuzt. Für die beiden Richtigen erhält sie/er jeweils einen Punkt (3 dividiert durch 3), für die falsche Antwort wird ebenfalls ein Punkt abgezogen. Sie/Er erhält für die benotete Aufgabe einen Punkt.

§ 5 Ausstellung der Bescheinigungen

  1. Prüfungsleistungen (benotete Aufgaben und Abschlussprüfung) werden vom eGov-Campus erfasst.
  2. Der Leistungsnachweis wird am Ende des Kurses nach erfolgreicher Bewältigung sämtlicher Anforderungskriterien auf der Profilseite der Teilnehmer:in zur Verfügung gestellt. In dem Leistungsnachweis erfolgt die Bewertung der Leistungen entsprechend der in diesen Richtlinien genannten Paragraphen sowie ggf. unter Berücksichtigung modulspezifischer Anforderungen. Der Leistungsnachweis umfasst eine gedruckte Unterschrift der Modulleitung des besuchten Kurses. In dem Leistungsnachweis wird explizit die E-Mail-Adresse genannt, mit der jene:r Teilnehmer:in auf eGov-Campus.org registriert ist, da diese für den eGov-Campus das derzeit einzig nachprüfbare Authentifizierungsmerkmal darstellt.
  3. Die Teilnahmebestätigung wird am Ende des Kurses ausgestellt, um eine Teilnahme am Kurs bzw. des Lernmoduls zu bescheinigen. In der Teilnahmebestätigung wird explizit die E-Mail-Adresse genannt, mit der jene:r Teilnehmer:in auf eGov-Campus.org registriert ist, da diese für den eGov-Campus das derzeit einzig nachprüfbare Authentifizierungsmerkmal darstellt.
  4. Bitte beachten Sie, dass es bei terminierten Modulen bis zu zwei Wochen nach Modulende und Abschlusstest dauern kann, bis die Bescheinigungen freigeschaltet werden.

Diese Seite wurde zuletzt am Dienstag, 07. September 2021, 14:54 Uhr verändert.